8 O 11/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-05-27, 8 O 11/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 11/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 8 O 11/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0527.8O11.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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