Landgericht Düsseldorf, 2009-06-08, 11 O 485/08

11 O 485/08Kantonsgericht08.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 485/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-08

Aktenzeichen: 11 O 485/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0608.11O485.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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