1 O 150/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-09, 1 O 150/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-09, 1 O 150/08
1 O 150/08Kantonsgericht09.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 1 O 150/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-09
Aktenzeichen: 1 O 150/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0609.1O150.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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