9 O 1/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-10, 9 O 1/08
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 1/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-10
Aktenzeichen: 9 O 1/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0610.9O1.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelas-sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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