Landgericht Düsseldorf, 2009-06-15, 12 O 191/09

12 O 191/09Kantonsgericht15.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 191/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-15

Aktenzeichen: 12 O 191/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0615.12O191.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verurteilt, es zu unterlassen, die nachfolgenden Fotografien aus der Fotoserie „Das Schweigen vonxxx wird überbewertet, im Rahmen der Ausstellung „xxx Unveröffentlichte Fotografien von xxx im Museum Schloss Moyland auszustellen:

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 65% und die Antragsgegnerin zu 35%.

Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung wird von einer Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000,- € abhängig gemacht.

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