Landgericht Düsseldorf, 2009-06-17, 12 O 441/08

12 O 441/08Kantonsgericht17.06.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 441/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-17

Aktenzeichen: 12 O 441/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0617.12O441.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkamemr

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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