22 S 398/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-06-26, 22 S 398/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-06-26, 22 S 398/08
22 S 398/08Kantonsgericht26.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 22 S 398/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-06-26
Aktenzeichen: 22 S 398/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0626.22S398.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin und Richter
Tenor
hat die 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 08.05.2009
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht X,
die Richterin am Landgericht Dr. X
und die Richterin am Landgericht X
für R e c h t erkannt:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28.10.2008 verkündete Urteil
des Amtsgerichts Düsseldorf, Az. 230 C 5894/08, teilweise abgeändert
und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von
842,56 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basis-
zinssatz hieraus seit dem 28.03.2005 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage
abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 64 % und der Be-
klagte zu 36 %. Die Kosten der zweiten Instanz trägt die Klägerin.
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