Landgericht Düsseldorf, 2009-07-03, 15 O 9/09

15 O 9/09Kantonsgericht03.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 15 O 9/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-03

Aktenzeichen: 15 O 9/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0703.15O9.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin

auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann

die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden,

sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit

in gleicher Höhe leistet.

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