15 O 9/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-03, 15 O 9/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 15 O 9/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-03
Aktenzeichen: 15 O 9/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0703.15O9.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin
auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann
die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden,
sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit
in gleicher Höhe leistet.
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