6 O 429/07•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-07, 6 O 429/07
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-07, 6 O 429/07
6 O 429/07Kantonsgericht07.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 6 O 429/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-07
Aktenzeichen: 6 O 429/07
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0707.6O429.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, einschließlich der Kosten der Streithilfe.
Das Urteil ist gegen Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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