10 O 157/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-17, 10 O 157/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-17, 10 O 157/08
10 O 157/08Kantonsgericht17.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 10 O 157/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: 10 O 157/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0717.10O157.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
I.
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte zu 2. verur-teilt, an den Kläger € 60.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 04. September 2008 zu zahlen.
II.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Klä-gers tragen der Kläger selbst 55% und der Beklagte zu 2. zu 45%.
Die Außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. trägt der Kläger in voller Höhe und diejenigen des Beklagten zu 2. zu 5%.
Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger und die Beklagte zu 1. allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zwangsweise durchzusetzenden Betrages.
Der Kläger darf die vom Beklagten zu 2. betriebene Zwangsvollstre-ckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zwangsweise gegen ihn durchzusetzenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zu 2. vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Sicherheiten können auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union ansässigen, als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden.
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