Landgericht Düsseldorf, 2009-07-17, 14c O 95/09

14c O 95/09Kantonsgericht17.07.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14c O 95/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-07-17

Aktenzeichen: 14c O 95/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0717.14C.O95.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14c Zivilkammer

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung vom 13. Mai.2009 wird aufgehoben.

  2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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