14c O 95/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-17, 14c O 95/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-17, 14c O 95/09
14c O 95/09Kantonsgericht17.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 95/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-17
Aktenzeichen: 14c O 95/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0717.14C.O95.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c Zivilkammer
Tenor
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Die einstweilige Verfügung vom 13. Mai.2009 wird aufgehoben.
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Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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