5 O 259/05•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-20, 5 O 259/05
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-20, 5 O 259/05
5 O 259/05Kantonsgericht20.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 259/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-20
Aktenzeichen: 5 O 259/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0720.5O259.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 22.02.2006 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass der Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 3.330,07 EUR nebst 8 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3.08.2005 zu zahlen und dass die Verpflichtung, das Fahrzeug Ford Transit Bus FT 300 Diesel mit der Fahrgestellnummer P9T39152 Zug um Zug zurückzugeben, entfällt und die Klage im Übrigen abgewiesen wird.
Der Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit eingestellt werden.
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