34 O 36/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-07-22, 34 O 36/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-07-22, 34 O 36/08
34 O 36/08Kantonsgericht22.07.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 34 O 36/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-07-22
Aktenzeichen: 34 O 36/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0722.34O36.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
- Es wird festgestellt, dass die in dem Gasversorgungsvertrag zwischen den
Parteien vereinbarte Preisanpassungsklausel unwirksam ist.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 53,11 € zu zahlen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beiden Parteien bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung der jeweils
gegnerischen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des
aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der
Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet
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