Landgericht Düsseldorf, 2009-08-05, 25 T 414/09

25 T 414/09Kantonsgericht05.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 25 T 414/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-08-05

Aktenzeichen: 25 T 414/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0805.25T414.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. Oktober 2008 wird als unzulässig verworfen.

Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.

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