Landgericht Düsseldorf, 2009-08-10, 9 O 82/09

9 O 82/09Kantonsgericht10.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 82/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-10

Aktenzeichen: 9 O 82/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0810.9O82.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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