Landgericht Düsseldorf, 2009-08-11, 11 O 388/08

11 O 388/08Kantonsgericht11.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 388/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-11

Aktenzeichen: 11 O 388/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0811.11O388.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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