8 O 70/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-08-12, 8 O 70/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 8 O 70/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-08-12
Aktenzeichen: 8 O 70/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0812.8O70.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, € 4.174,62 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunk-ten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Dezember 2008 an den Kläger zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zu 2/5 und der Be-klagten zu 3/5 zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur ge-gen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vorher in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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