31 O 38/09 (AktE)•Landgericht Düsseldorf, 2009-08-14, 31 O 38/09 (AktE)
Landgericht Düsseldorf, 2009-08-14, 31 O 38/09 (AktE)
31 O 38/09 (AktE)Kantonsgericht14.08.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 31 O 38/09 (AktE) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-08-14
Aktenzeichen: 31 O 38/09 (AktE)
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0814.31O38.09AKTE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Es wird ein Sonderprüfer bestellt, der bei der Antragsgegnerin überprüfen soll
a)
ob Mitglieder des Vorstandes im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Antragsgegnerin geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben;
b)
ob Mitglieder des Vorstandes bei der Aufnahme, Überwachung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungszweckgesellschaften („xxxxxx“) und hier insbesondere der „xxxxxx“, der „xxxxx“, der „xxxxxxx I und II“ und der „xxx“ sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH („IKB CAM“) hinsichtlich der Entscheidungen zu xxxx ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflichten, insbesondere die Pflichten zur sorgfältigen Geschäftsführung und Betreuung der Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben;
c)
ob Mitglieder des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit den Umständen, die zur Krise der Antragsgegnerin geführt haben, Pflichtverletzungen sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen begangen haben;
d)
ob Mitglieder des Aufsichtsrates bei der Aufnahme, Fortsetzung oder Ausweitung von Geschäften in oder mit Verbriefungs- oder Refinanzierungsgesellschaften („xxxx“) und hier insbesondere der „xxxx“, der „xxxx“, der „xxxx I und II“ und der „xxx“ sowie bei Einrichtung und Auslagerung wesentlicher Funktionen auf die IKB Capital Asset Management GmbH („IKB Cam“) hinsichtlich der Entscheidungen zu xx ihre gesetzlichen, satzungs- und vertragsgemäßen Sorgfaltspflicht, insbesondere die Pflichten zur Überwachung, Kontrolle und Beratung des Vorstandes der Gesellschaft ordnungsgemäß erfüllt haben.
Der Auftrag zur Durchführung der Sonderprüfung wird Herrn Rechtsanwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Dr. Harald Ring, Mitglied des Vorstandes der Treuhand- und Revisions-Aktiengesellschaft Niederrhein, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Uerdinger Straße 267, 47800 Krefeld, erteilt. Der Sonderprüfer wird ermächtigt zur Unterstützung seiner Tätigkeiten im Rahmen der Sonderprüfung Hilfspersonen heranzuziehen.
Die Gerichtskosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen wird nicht angeordnet.
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