Landgericht Düsseldorf, 2009-08-19, 2a O 32/09

2a O 32/09Kantonsgericht19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 32/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 2a O 32/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0819.2A.O32.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.105,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.10.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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