Landgericht Düsseldorf, 2009-08-19, 9 O 279/08

9 O 279/08Kantonsgericht19.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 279/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-19

Aktenzeichen: 9 O 279/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0819.9O279.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Dr. Kuhr als Einzelrichter

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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