Landgericht Düsseldorf, 2009-08-21, 22 S 93/09

22 S 93/09Kantonsgericht21.08.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 93/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-08-21

Aktenzeichen: 22 S 93/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0821.22S93.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 6. Februar 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 20 C 13761/08 – teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an jeden Kläger 121,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2008 sowie insgesamt vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 57,12 Euro zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen jeder Kläger 46 % und die Beklagte 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Jede Partei kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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