Landgericht Düsseldorf, 2009-09-09, 22 S 58/09

22 S 58/09Kantonsgericht09.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 22 S 58/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-09

Aktenzeichen: 22 S 58/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0909.22S58.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.01.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – Az.: 24 C 5298/08 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Be-trages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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