Landgericht Düsseldorf, 2009-09-15, 2b O 112/06

2b O 112/06Kantonsgericht15.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 112/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-15

Aktenzeichen: 2b O 112/06

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0915.2B.O112.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Normen: BGB §§ 611, 675; StBGebVO § 14

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.040,37 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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