Landgericht Düsseldorf, 2009-09-15, 35 O 77/08

35 O 77/08Kantonsgericht15.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 35 O 77/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-15

Aktenzeichen: 35 O 77/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0915.35O77.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 35. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu je 1/6 zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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