2b O 245/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-09-18, 2b O 245/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-09-18, 2b O 245/08
2b O 245/08Kantonsgericht18.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 245/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-18
Aktenzeichen: 2b O 245/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0918.2B.O245.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.709,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.10.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung des Herrn T, Am G, X an der B mit einem Nominalbetrag in Höhe von 21.000,00 € an die Beklagte.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung gemäß Ziffer 1. in Annahme-verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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