Landgericht Düsseldorf, 2009-09-29, 1 O 23/09

1 O 23/09Kantonsgericht29.09.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 23/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-29

Aktenzeichen: 1 O 23/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:0929.1O23.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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