Landgericht Düsseldorf, 2009-10-06, 4a O 151/08

4a O 151/08Kantonsgericht06.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 4a O 151/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-06

Aktenzeichen: 4a O 151/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1006.4A.O151.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

Die Widerklage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Widerkläger auferlegt.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un¬bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkann¬ten Bank oder Sparkasse erbracht werden.

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