Landgericht Düsseldorf, 2009-10-22, 1 O 335/08

1 O 335/08Kantonsgericht22.10.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 1 O 335/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-22

Aktenzeichen: 1 O 335/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1022.1O335.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Kläger im Verhältnis zur Beklagten Gläubiger laufender Renditeforderung ist, die aus Vertragsverhältnissen (Zeitungsbelieferungsverträge) bis zu deren Beendigung resultieren, wie sie sich spezifiziert aus der Abrechnung der Beklagten vom 29.06.2009 gemäß Anlage K 9 ergeben, und keine auf diese Forderungen bezogenen Vorkaufsrechte der Beklagten bestehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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