20 S 90/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-10-30, 20 S 90/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-10-30, 20 S 90/09
20 S 90/09Kantonsgericht30.10.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 20 S 90/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-10-30
Aktenzeichen: 20 S 90/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1030.20S90.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsge-richts Düsseldorf vom 30.04.2009, Az.: 42 C 14562/08, ab-geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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