Landgericht Düsseldorf, 2009-11-04, 2a O 160/09

2a O 160/09Kantonsgericht04.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 160/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-04

Aktenzeichen: 2a O 160/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1104.2A.O160.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 a. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 14.7.2009 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsbeklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des gesamten Verfahrens nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.500,00 € vorläufig vollstreckbar.

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