Landgericht Düsseldorf, 2009-11-06, 2a O 221/09

2a O 221/09Kantonsgericht06.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 221/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-06

Aktenzeichen: 2a O 221/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1106.2A.O221.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a Zivilkammer

Tenor

Dem Verfügungsbeklagten wird es im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, Quads wie in folgender Abbildung ersichtlich

unter der Bezeichnung „A“ zu bewerben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungsbeklagte

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