Landgericht Düsseldorf, 2009-11-24, 2b O 262/08 U.

2b O 262/08 U.Kantonsgericht24.11.2009

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2b O 262/08 U. — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-11-24

Aktenzeichen: 2b O 262/08 U.

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1124.2B.O262.08U.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2 b. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern als Gesamtgläubigern 265,70 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2008 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf ##### vom 31.01.2007 unzulässig ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckende Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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