33 O 254/09•Landgericht Düsseldorf, 2009-11-25, 33 O 254/09
Landgericht Düsseldorf, 2009-11-25, 33 O 254/09
33 O 254/09Kantonsgericht25.11.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 33 O 254/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-11-25
Aktenzeichen: 33 O 254/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1125.33O254.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Kammer für Handelssachen
Tenor
zur sachverständigen Prüferin bestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Geschäftswert wird auf 500.000 € festgesetzt (§ 30 Abs. 2 Satz 2 KostO).
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