13 O 391/08•Landgericht Düsseldorf, 2009-12-18, 13 O 391/08
Landgericht Düsseldorf, 2009-12-18, 13 O 391/08
13 O 391/08Kantonsgericht18.12.2009
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 13 O 391/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-12-18
Aktenzeichen: 13 O 391/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1218.13O391.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 46.432,50 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basisdiskontsatz der Europäischen Zentralbank seit dem 07.01.2008 zu zahlen
sowie
die Klägerin aus ihrer Haftung aus §§ 12, 21 des Gesellschaftsvertrages mit der A Zertifikatsnummern 12/0139223 2, 01/02392241,10/02 55926 1, und § 236 Abs. 2 HGB zu entlassen
jeweils Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligungen der Klägerin an der A mit den Zertifikatsnummern 12/01 39223 2 und 10/02 55926 1.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist hinsichtlich des Zahlungsausspruches und der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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