5 O 212/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-01-20, 5 O 212/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-01-20, 5 O 212/09
5 O 212/09Kantonsgericht20.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 212/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-20
Aktenzeichen: 5 O 212/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0120.5O212.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
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