Landgericht Düsseldorf, 2010-01-28, 37 O 1/10 [Kart]

37 O 1/10 [Kart]Kantonsgericht28.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 37 O 1/10 [Kart] — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-28

Aktenzeichen: 37 O 1/10 [Kart]

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0128.37O1.10KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu Gunsten der Antragsgegnerin aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.

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