37 O 1/10 [Kart]•Landgericht Düsseldorf, 2010-01-28, 37 O 1/10 [Kart]
Landgericht Düsseldorf, 2010-01-28, 37 O 1/10 [Kart]
37 O 1/10 [Kart]Kantonsgericht28.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 37 O 1/10 [Kart] — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-28
Aktenzeichen: 37 O 1/10 [Kart]
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0128.37O1.10KART.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurück gewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Zwangsvollstreckung der Antragsgegnerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu Gunsten der Antragsgegnerin aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweiligen Vollstreckungsbetrages leistet.
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