Landgericht Düsseldorf, 2010-02-04, 3 O 207/08

3 O 207/08Kantonsgericht04.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 3 O 207/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-04

Aktenzeichen: 3 O 207/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0204.3O207.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.424,38 € nebst 9,75 % hieraus seit dem 24.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %.

Da Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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