3 O 207/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-02-04, 3 O 207/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-02-04, 3 O 207/08
3 O 207/08Kantonsgericht04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 3 O 207/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 3 O 207/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0204.3O207.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.424,38 € nebst 9,75 % hieraus seit dem 24.10.2007 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 88 % und die Klägerin zu 12 %.
Da Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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