Landgericht Düsseldorf, 2010-02-17, 12 O 578/08

12 O 578/08Kantonsgericht17.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 578/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-17

Aktenzeichen: 12 O 578/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0217.12O578.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zvilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

I.

es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die nachfolgenden oder diesen inhaltsgleiche Bestimmungen in Bezug auf Partnervermittlungsverträge zu verwenden, sofern nicht der Vertrag mit einer Person abgeschlossen wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):

  1. Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechts

Mir ist bekannt, dass ein Partnervermittlungsvertrag nach § 627 BGB jederzeit auch ohne wichtigen Grund gekündigt werden kann. Hat die Fa. xx GmbH zum Zeitpunkt der Kündigung die vertraglich geschuldeten Leistungen noch nicht vollständig erbracht, kann ich das Honorar nach Maßgabe von Ziff. 10 der allgemeinen Vertragsbedingungen zurückverlangen, soweit noch keine Leistungen erbracht worden sind.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das aus § 627 BGB resultierende Kündigungsrecht durch eine Zusatzvereinbarung ausgeschlossen werden kann. Mir ist bekannt, dass in diesem Fall der oben unter Ziff. 1 genannte Rückzahlungsanspruch entfällt.

[Als Gegenleistung für den Verlust dieses Rechtes erhalte ich wahlweise einen Preisnachlass von 5 % auf das vereinbarte Honorar oder das Recht, auch nach Ablauf der Vertragszeit unentgeltlich weitere Partnervorschläge ohne zahlenmäßige Begrenzung abzurufen.]

Mir ist bekannt, dass mir der Abschluss der Zusatzvereinbarung freisteht. Meine Entscheidung berührt weder die Wirksamkeit des zuvor abgeschlossenen Partnervermittlungsvertrages noch mein Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund gem. § 626 BGB zu kündigen.

In Kenntnis des Vorstehenden erkläre ich mich mit dem Ausschluss des aus § 627 BGB resultierenden Kündigungsrechts einverstanden.

  1. Bestätigung

Hiermit bestätige ich, daß ich die Mitarbeiterin der Fa. xxGmbH am … zu mir bestellt habe. Der Termin wurde nicht lediglich zu Informationszwecken sondern zum Abschluß eines Partnervermittlungsvertrages vereinbart.

  1. Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechtes

Nachdem ich von der vorstehenden Belehrung Kenntnis genommen habe, erkläre ich mich mit einem Ausschluß des aus § 627 BGB resultierenden Kündigungsrechtes einverstanden. Als Gegenleistung für den Verlust des Kündigungsrechtes erhalte ich wahlweise einen Preisnachlass von 5 % auf das vereinbarte Honorar oder das Recht, auch nach Ablauf der Vertragszeit unentgeltlich weitere Partnervorschläge ohne zahlenmäßige Begrenzung abzurufen.

Als Gegenleistung wünsche ich mir (bitte ankreuzen):

□ unentgeltliche Lieferung weiterer Partnervorschläge □ einen Preisnachlass von 5 %.

………………………………… I ……………………………..

(Datum) (Unterschrift)

Die Firma E. GmbH erklärt sich ebenfalls mit einem Ausschluss des Kündigungsrechts einverstanden.

………………………………… I ……………………………..

(Datum) (Unterschrift)

  1. Bestätigung

Hiermit bestätige ich, dass ich am …… bei der Firma xx angerufen und eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter von E. zur Führung von Vertragsverhandlungen zu mir nach Hause bestellt habe. Ich bin mir bewusst, dass ich den Vertrag deshalb nicht widerrufen kann.

………………………………… I ……………………………..

(Ort, Datum) (Unterschrift)

II.

an den Kläger 200,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000,00 €.

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