5 O 250/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-02-17, 5 O 250/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-02-17, 5 O 250/08
5 O 250/08Kantonsgericht17.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 5 O 250/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-17
Aktenzeichen: 5 O 250/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0217.5O250.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen des Kostenanteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.