2a O 295/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-02-24, 2a O 295/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-02-24, 2a O 295/09
2a O 295/09Kantonsgericht24.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2a O 295/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 2a O 295/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0224.2A.O295.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2a. Zivilkammer
Tenor
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Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 11. Dezember 2009 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. De Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Verfügungsbeklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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