Landgericht Düsseldorf, 2010-02-24, 2a O 295/09

2a O 295/09Kantonsgericht24.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 2a O 295/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-02-24

Aktenzeichen: 2a O 295/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0224.2A.O295.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Tenor

  1. Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 11. Dezember 2009 wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verfügungsklägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. De Verfügungsklägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Verfügungsbeklagte nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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