2b O 215/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-02-25, 2b O 215/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-02-25, 2b O 215/08
2b O 215/08Kantonsgericht25.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 2b O 215/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-25
Aktenzeichen: 2b O 215/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0225.2B.O215.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt,
an den Kläger 51.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.11.2008 zu zahlen Zug um Zug gegen Übertragung des M C C F E Zertifikats WKN AOS 116 im Nominal-wert von 50.000,00 € mit Fälligkeitsstatus 07.12.2012;
an den Kläger 1.275,00 € entgangene Zinseinnahmen für die Zeit vom 30.10.2007 bis zum 30.10.2008 zu zah-len sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.761,08 €.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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