16 T 3/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-03-01, 16 T 3/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 16 T 3/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-03-01
Aktenzeichen: 16 T 3/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0301.16T3.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Die so¬for¬ti¬ge Be¬schwer¬de der Klä¬ger vom 15.01.2010 gegen den Be¬schluss des Amts¬ge¬richts Vel¬bert vom 23.12.2009 – Az.: C 22/09 – wird zu¬rück¬ge-wie¬sen.
Die Kos¬ten des Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬rens wer¬den den Klä¬gern auf¬er¬legt.
Der Streit¬wert des Be¬schwer¬de¬ver¬fah¬rens wird auf EUR 2.193,44 fest¬ge-setzt.
Die Rechts¬be¬schwer¬de wird zu¬ge¬las¬sen.
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