14c O 24/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-03-18, 14c O 24/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-03-18, 14c O 24/09
14c O 24/09Kantonsgericht18.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 14c O 24/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-18
Aktenzeichen: 14c O 24/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0318.14C.O24.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14c. Zivilkammer
Tenor
-
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im Wettbewerb handelnd Produkte zu vertreiben, deren Verpackung bei Auslieferung an den Händler mit einer Preisangabe für den Endkunden versehen ist, wenn die Unverbindlichkeit der Preisempfehlung nicht deutlich gemacht wird.
-
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 208,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2009 zu zahlen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,- €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.