Landgericht Düsseldorf, 2010-04-07, 14d O 128/09

14d O 128/09Kantonsgericht07.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 14d O 128/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-07

Aktenzeichen: 14d O 128/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0407.14D.O128.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14d. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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