7 O 361/08•Landgericht Düsseldorf, 2010-04-07, 7 O 361/08
Landgericht Düsseldorf, 2010-04-07, 7 O 361/08
7 O 361/08Kantonsgericht07.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 7 O 361/08 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-07
Aktenzeichen: 7 O 361/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0407.7O361.08.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.876,65 € nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.042,59 € seit dem 14.11.2008 und aus 1.834,06 € seit dem 15.12.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 45 % und der Beklagte zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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