Landgericht Düsseldorf, 2010-04-15, 9 O 290/09

9 O 290/09Kantonsgericht15.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 9 O 290/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-15

Aktenzeichen: 9 O 290/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0415.9O290.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.300,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 2,4 % seit dem 02.08.2006 bis zum 04.03.2009 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2009, Zug um Zug gegen Übereignung des XXX Zertifikats mit der ISIN XXX zum Nennwert von 10.000 €.

  2. Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.025,30 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2009.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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