9 O 290/09•Landgericht Düsseldorf, 2010-04-15, 9 O 290/09
Landgericht Düsseldorf, 2010-04-15, 9 O 290/09
9 O 290/09Kantonsgericht15.04.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 9 O 290/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-04-15
Aktenzeichen: 9 O 290/09
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0415.9O290.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.300,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 2,4 % seit dem 02.08.2006 bis zum 04.03.2009 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2009, Zug um Zug gegen Übereignung des XXX Zertifikats mit der ISIN XXX zum Nennwert von 10.000 €.
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Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Kosten in Höhe von 1.025,30 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2009.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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