Landgericht Düsseldorf, 2010-04-16, 39 O 183/08

39 O 183/08Kantonsgericht16.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 39 O 183/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-16

Aktenzeichen: 39 O 183/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0416.39O183.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 39. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.904,68 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2008 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 661,40 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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