Landgericht Düsseldorf, 2010-05-04, 10 O 328/09

10 O 328/09Kantonsgericht04.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 10 O 328/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-04

Aktenzeichen: 10 O 328/09

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0504.10O328.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin und der Beklagten abgeschlossene Gesellschaftsvertrag, Vertragsnummer 0046560890, durch Widerruf beendet ist und die Beklagte hieraus keine rechtlichen Verpflichtungen mehr herleiten kann.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist - wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages - vorläufig vollstreckbar .

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