Landgericht Düsseldorf, 2010-05-05, 12 O 111/10

12 O 111/10Kantonsgericht05.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 12 O 111/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-05

Aktenzeichen: 12 O 111/10

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0505.12O111.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilkammer

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird untersagt, Dritten gegenüber über die Antragstellerin zu äußern:

„Vom 26. bis 28. März planen X zusammen mit der X zahlreiche Aktionen, Demonstrationen und Kundge-bungen im Ruhrgebiet.“

  1. Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der schuldhaften Zu¬widerhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Mona-ten, angedroht.

  2. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

  3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeho¬ben.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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