12 O 111/10•Landgericht Düsseldorf, 2010-05-05, 12 O 111/10
Landgericht Düsseldorf, 2010-05-05, 12 O 111/10
12 O 111/10Kantonsgericht05.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Düsseldorf — 12 O 111/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-05
Aktenzeichen: 12 O 111/10
ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0505.12O111.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
- Dem Antragsgegner wird untersagt, Dritten gegenüber über die Antragstellerin zu äußern:
„Vom 26. bis 28. März planen X zusammen mit der X zahlreiche Aktionen, Demonstrationen und Kundge-bungen im Ruhrgebiet.“
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Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der schuldhaften Zu¬widerhandlung gegen dieses gerichtliche Verbot als Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Ordnungsgeld bis zu 250.000,-- Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Mona-ten, angedroht.
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Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgeho¬ben.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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