Landgericht Düsseldorf, 2010-05-10, 11 O 334/07

11 O 334/07Kantonsgericht10.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Düsseldorf — 11 O 334/07 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-10

Aktenzeichen: 11 O 334/07

ECLI: ECLI:DE:LGD:2010:0510.11O334.07.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über das Teilanerkenntnisurteil vom 14.12.2007 hinaus ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 65.000,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu voll-streckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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